Geldauflagen

Flyer Geldauflagen

Eine Geldauflage ist an den Beschluss eines gerichtlichen Verfahrens gebunden und unterscheidet sich somit von einer Spende. In bestimmten Fällen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit Zustimmung des Gerichts und der beschuldigten Person gegen Erteilung einer Geldauflage einstellen. Das Gericht entscheidet, ob der zu zahlende Betrag der Justizkasse oder einer gemeinnützigen Organisation zukommt.

 

Mit der Zuweisung von Geldauflagen können Sie die Sternenbrücke gerade auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten unterstützen und so die umfassende Entlastungspflege für die betroffenen Familien sichern.

 

Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer Ihre Geldauflage hilft.

 

Kontakt Geldauflagen

Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit, Nele Dübelt, unter der Telefonnummer 040 - 81 99 12 758 (Montag bis Freitag, 09:00 – 17:00 Uhr).

 

In buchhalterischen Belangen steht Ihnen Carmen Pauli unter der Rufnummer 040 - 81 99 12 26 (Montag bis Freitag, 09:00 – 17:00 Uhr) zur Verfügung.

 

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