Hier sammeln wir häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Kinder-Hospiz Sternenbrücke sowie zu Kinderhospizen und ihrer Arbeit im Allgemeinen und beantworten diese.
Häufig gestellte Fragen
Fragen zur inhaltlichen Arbeit der Sternenbrücke
- Mit welchen Erkrankungen kommen junge Menschen in die Sternenbrücke?
-
Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die zu uns in die Sternenbrücke kommen, haben die Diagnose einer lebensverkürzenden Erkrankung bekommen. Die häufigsten Krankheitsbilder sind Stoffwechsel- und Muskelerkrankungen, neurodegenerative Erkrankungen, schwerstmehrfach Behinderungen und Krebserkrankungen.
Weitere Informationen finde Sie hier: Krankheitsbilder der Kinder - Bis zu welchem Alter können junge Menschen, die an unheilbaren Krankheiten leiden, in der Sternenbrücke aufgenommen werden?
-
In der Sternenbrücke nehmen wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 27 Jahren auf.
- Kommen Familien nur am Lebensende des erkrankten jungen Menschen in die Sternenbrücke?
-
Nein, Familien kommen sowohl zu Entlastungspflegeaufenthalten – die ungefähr 80 Prozent unserer Arbeit in der Sternenbrücke ausmachen –, für die Pflege und Begleitung am Lebensende als auch über den Verlust ihres Kindes hinaus in die Sternenbrücke, um unsere Trauerangebote wahrzunehmen.
- Können nur Familien aus dem Hamburger Raum in die Sternenbrücke kommen?
-
Nein, betroffene Familien können aus dem gesamten Bundesgebiet in die Sternenbrücke kommen.
- Für wie viele Tage im Jahr ist ein Aufenthalt in der Sternenbrücke möglich?
-
Für maximal 28 Tage im Jahr können die Familien für geplante Aufenthalte zur Entlastungspflege in die Sternenbrücke kommen. Ebenso zusätzlich in Krisensituationen. In der letzten Lebensphase eines jungen unheilbar erkrankten Menschen ist ein zeitlich unbegrenzter Aufenthalt möglich.
- Darf nur der erkrankte junge Mensch in die Sternenbrücke kommen oder dürfen auch die Angehörigen mitkommen?
-
Erkrankte Gäste dürfen immer mit ihren Familienangehörigen in die Sternenbrücke kommen, sowohl zu Entlastungspflegeaufenthalten als auch in der letzten Lebensphase. Mit verschiedenen Angeboten möchten wir die Familien während ihres Aufenthaltes dabei unterstützen, Kraft zu schöpfen und Erholung zu finden, um die Pflege ihres Kindes weiter tragen zu können. Ziel ist es zudem, ihr Gefühl von Alleinsein und Isolation zu lindern und sie somit sowohl seelisch als auch körperlich zu entlasten.
Für jeden erkrankten jungen Gast steht ein Zimmer für Angehörige zur Verfügung sowie, bei Bedarf, drei Geschwisterzimmer. - Welche Begleitungsangebote gibt es in der Sternenbrücke für die Angehörigen der erkrankten jungen Menschen?
-
Für Angehörige bietet das Kinder-Hospiz Sternenbrücke Begleitungsangebote in Form von Unterstützung durch Trauerbegleitung, eine Geschwisterbetreuung durch ein Pädagogenteam und Trauerbegleiterinnen während der Aufenthalte sowie sozialrechtliche Beratung und Unterstützung. Tägliche ärztliche Visiten helfen den Familien im weiteren Krankheitsverlauf.
Weitere Informationen zu unseren Angeboten finden Sie hier: Angebote im Kinder-Hospiz Sternenbrücke
- Wie viele erkrankte junge Menschen pflegt eine Fachpflegekraft zeitgleich?
-
Wir versuchen trotz Fachkräftemangel in den medizinischen Pflegeberufen stets eine 2:1 Betreuung unserer jungen Gäste zu gewährleisten. Außerdem steht ein Bereitschaftsdienst in stetiger Rufbereitschaft, um in Notfällen zu unterstützen oder um die sofortige Aufnahme von jungen Menschen in der letzten Lebensphase zu ermöglichen. In der letzten Lebensphase sowie bei schwersterkrankten oder vollbeatmeten Kindern betreut nur eine Fachpflegekraft diese Familie in einer 1:1 Betreuung rund um die Uhr.
- Können Familien auch in der Häuslichkeit bei der Pflege ihres erkrankten Kindes unterstützt werden?
-
Während des Aufenthaltes im Kinder-Hospiz Sternenbrücke ermittelt unser Team der Sozialrechtlichen Beratung im persönlichen Gespräch den individuellen Unterstützungsbedarf der einzelnen Familien, mit einem besonderen Fokus auf der Entlastung im häuslichen Umfeld der Familie und bringt Unterstützungsmöglichkeiten auf den Weg.
- Entstehen den betroffenen Familien Kosten durch den Aufenthalt in der Sternenbrücke?
-
Nein, für die Familien entstehen keine Kosten. Die Kranken- und Pflegekassen übernehmen rund 60 Prozent der anfallenden Kosten für die Pflege unserer Gäste. Die übrigen 40 Prozent sowie die Kosten für die Aufnahme der Angehörigen werden über Spenden abgedeckt. So können wir allen Familien – unabhängig ihrer eigenen finanziellen Situation – eine Aufnahme ermöglichen.
Fragen zum Haus
- Seit wann gibt es die Sternenbrücke?
-
Das Kinder-Hospiz Sternenbrücke wurde im Jahr 2003 eröffnet.
- Was ist der Unterschied zu einem Hospiz für Erwachsene?
-
In Kinder- und Jugendhospizen kann die gesamte Familie aufgenommen werden, die zumeist nicht nur in der letzten Lebensphase zu Gast ist, sondern auch für Entlastungspflegeaufenthalte zu uns kommen kann.
Darüber hinaus sind Kinder- und Jugendhospize vordergründig auf die Bedürfnisse ihrer jungen Gäste ausgelegt. Dies spiegelt sich nicht nur in den Betreuungs- und Pflegeangeboten wider, sondern auch in einer entsprechenden Raumgestaltung. - Wie viele Familien können zeitgleich in der Sternenbrücke aufgenommen werden?
-
Wir können bis zu zwölf Familien zeitgleich bei uns im Haus aufnehmen, wobei wir ein Zimmer immer für kurzfristige Aufnahmen zur Pflege am Lebensende frei halten.
- Welche Berufsgruppen arbeiten in der Sternenbrücke?
-
In der Sternenbrücke arbeiten Mitarbeitende aus den folgenden Berufsgruppen: Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte, Trauerbegleiterinnen, erfahrene Kinder- und Jugend- sowie Palliativmedizinerinnen und -mediziner, Physiotherapeutinnen, (Heil-)Pädagoginnen und -pädagogen, Sozialpädagoginnen, eine Musiktherapeutin, eine Schwimmtherapeutin, eine Brückenschwester sowie Mitarbeitende aus den Bereichen Küche, Hauswirtschaft, Haustechnik, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Buchhaltung.
- Wie hoch sind die Kosten für einen Aufenthalt in der Sternenbrücke und welchen Anteil übernehmen die Pflege- und Krankenkassen?
-
Zurzeit kostet die umfassende Pflege und Begleitung einer Familie im Kinder-Hospiz Sternenbrücke im Schnitt 1.380,00 Euro täglich. Etwa 60 Prozent der Kosten, vor allem für die Pflege des erkrankten Kindes, werden von den Kranken- und Pflegekassen übernommen. Da die Sternenbrücke aber nicht nur das erkrankte Kind pflegt, sondern auch das Familiensystem auf vielfältige Weise unterstützt, um es in dieser schwierigen Lebensphase zu stabilisieren, bleiben rund 40 Prozent der Kosten von den gesetzlichen Kostenträgern ungedeckt.
- Wie finanziert sich die Sternenbrücke?
-
Die Sternenbrücke finanziert sich durch Entgelte von Kranken- und Pflegekassen und zu einem großen Teil über Spenden, die sowohl durch die Stiftung Kinder-Hospiz Sternenbrücke als auch durch den Förderverein des Kinderhospizes gesammelt werden.
- Wie hoch ist der jährliche Spendenbedarf der Sternenbrücke?
-
Der jährliche Spendenbedarf der Sternenbrücke liegt bei 2,1 Millionen Euro.
- In welcher Form kann ich die Sternenbrücke unterstützen?
-
Es gibt umfangreiche Möglichkeiten, die Arbeit der Sternenbrücke zu unterstützen und dazu beizutragen, dass betroffene Familien ihren schwierigen Weg nicht allein gehen müssen.
Geldspende
Durch finanzielle Mithilfe kann die Arbeit der Sternenbrücke aktiv unterstützt werden. So starten Einzelpersonen oder Firmen Charity-Aktionen oder verzichten bei Geburtstagen, Taufen, Hochzeiten, Jubiläen oder Betriebsfesten auf Geschenke und bitten stattdessen um eine Spende. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Sternenbrücke durch eine Mitgliedschaft im Förderverein Kinder-Hospiz Sternenbrücke e.V. zu unterstützen. Auch Online-Spenden sind möglich. Zu diesem Zweck bieten wir ein Online-Spendenformular.
Sachspende
Neben der finanziellen Unterstützung sind Sachspenden eine willkommene Hilfe, um gezielt zu unterstützen. Auf unserer Homepage führen wir eine tagesaktuelle Wunschliste mit Gegenständen, die aus verschiedenen Bereichen des Hauses für die Begleitung der lebensbegrenzt erkrankten Kinder sowie deren Angehörigen benötigt werden.
Zeitspende
Eine weitere willkommene Unterstützung ist die Zeitspende. Diese wird oftmals in Form von regelmäßiger ehrenamtlicher Arbeit erbracht. Viele Firmen organisieren auch sogenannte Social Days. Bei diesen Tätigkeiten unterstützen sie uns beispielsweise durch die Pflege des Gartens oder der Spielgeräte für einige Stunden.
Nachlass
Ein Testament oder ein Vermächtnis sind Möglichkeiten, den lebensbegrenzt erkrankten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Sternenbrücke sowie ihren Familien auf Dauer, über das eigene Leben hinaus, helfen zu können. Denn als „Zustiftung“ in die Stiftung Kinder-Hospiz Sternenbrücke geht das Vermögen nicht verloren, sondern unterstützt mit den regelmäßigen Zinserträgen die Arbeit des Kinderhospizes.
Weitere Informationen finden Sie hier: Nachlass spenden
- Was ist der Unterschied zwischen der Stiftung Kinder-Hospiz Sternenbrücke und dem Förderverein für das Kinder-Hospiz Sternenbrücke e. V.?
-
Der im November 1999 gegründete Förderverein für das Kinder-Hospiz Sternenbrücke e. V. ist Vorläufer und Wegbereiter des Kinder-Hospiz Sternenbrücke. Er hat mehr als 1.500 Mitglieder und sammelt vor allem Spenden. Zusätzlich bieten runde Geburtstage, Taufen, Hochzeiten, Ehe-Jubiläen, Konfirmationen und andere besondere Anlässe immer wieder Gelegenheit, anstelle von Sachgeschenken um Geldspenden zu bitten. Die Spenden und Beiträge, mit denen die Fördervereinsmitglieder das Kinderhospiz regelmäßig unterstützen, lässt der Förderverein der in 2001 gegründeten Stiftung Kinder-Hospiz Sternenbrücke zukommen, um so die Arbeit der Sternenbrücke zu tragen. Die Gelder bleiben auf Dauer erhalten und arbeiten langfristig. So kann die Stiftung aus den zufließenden Zinserträgen Projekte des Kinderhospizes unterstützen.
Beide Organisationen sind als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.
- Gehört die Sternenbrücke einer Glaubensrichtung an?
-
Nein, unser Angebot ist religiös unabhängig.
- Was ist der Garten der Erinnerung?
-
Seit 2005 widmen wir den Erinnerungen an unsere jungen Gäste in einem separaten Garten einen besonderen Platz. Für jeden in der Sternenbrücke verstorbenen jungen Menschen wird hier ein Lämpchen mit dem jeweiligen Namen aufgestellt. So gibt der Garten der Erinnerung den verwaisten Angehörigen einen Ort, an dem sie ihrem Kind in Ruhe gedenken können und die Erinnerung an den letzten Lebensweg in unserem Hause Raum bekommt.
Allgemeine Fragen
- Wie viele Kinderhospize gibt es in Deutschland?
-
Neben dem Kinder-Hospiz Sternenbrücke in Hamburg gibt es deutschlandweit noch weitere 18 stationäre Kinder- und Jugendhospize für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (davon sind zwei Tageshospize).
(Stand: 2023; Quelle: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V. und Deutscher Kinderhospizverein e. V.)
- Was ist das Ziel der Arbeit von Kinderhospizen?
-
Kinderhospize bieten vor allem Entlastung für Familien mit Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, die an lebensbegrenzenden Krankheiten leiden. Dabei soll die palliative Versorgung das Leiden des jungen Menschen lindern und die Lebensqualität fördern, ganz im Sinne „unseres“ Leitspruchs: „Wir können dem Leben nicht mehr Tage geben, aber den Tagen mehr Leben.“ Bei der Kinderhospizarbeit geht es vor allem darum, dass die betroffenen Familien während der oft jahrelangen Pflege ihres Kindes Kraft tanken können. Zusätzlich können Austausch und Gespräche mit anderen betroffenen Familien helfen. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die Trauerbegleitung. Die Angebote im Kinderhospiz können dazu beitragen, das Familiengefüge zu stabilisieren und damit die Pflege in der Häuslichkeit weiter zu sichern.
- Haben betroffene Familien einen gesetzlichen Anspruch auf Aufenthalte im Kinderhospiz?
-
Ja, lebensbegrenzt erkrankte Menschen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben in Deutschland einen Anspruch auf Hospizleistungen. Hospizleistungen können in stationären Einrichtungen oder auch ambulant in der gewohnten Umgebung genutzt werden. Die Aufnahme der Familienmitglieder ist jedoch vorwiegend in Kinder- und Jugendhospizen möglich.
- Was bedeutet der Ausdruck „lebensverkürzend erkrankt“?
-
Der Ausdruck „lebensverkürzend erkrankt“ bedeutet, dass ein Mensch aufgrund einer unheilbaren Erkrankung eine verkürzte Lebenserwartung hat.
- Wie viele „lebensverkürzend erkrankte“ Menschen gibt es in Deutschland?
-
Laut Schätzungen leben in Deutschland rund 50.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die unheilbar erkrankt sind.
(Stand: 2020; Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
- Was bedeutet Entlastungspflege?
-
Das Kinder-Hospiz Sternenbrücke begleitet die erkrankten jungen Menschen und ihre Angehörigen nicht nur in der letzten Lebensphase, sondern auch auf dem oft viele Jahre dauernden Krankheitsweg im Rahmen der sogenannten Entlastungspflege. Diese macht rund 80 Prozent der Arbeit des Kinderhospizes aus. Gezielte pflegerische und pädagogische Angebote unterstützen die betroffenen Familien, die Krankheit ihres Kindes weiter tragen zu können und helfen ihnen, für den weiteren Weg wieder Kraft zu schöpfen.
- Was bedeutet Trauerbegleitung?
-
Trauerarbeit beginnt schon bei der Diagnosestellung. Eine ungewisse Zukunft, Schritt für Schritt Abschied von Fähigkeiten und auch zunehmend von der Selbstständigkeit: das löst immer wieder Trauer aus, die der Begleitung bedarf. In der Sternenbrücke sind – während der Entlastungspflegeaufenthalte und in der letzten Lebensphase – speziell ausgebildete Trauerbegleiterinnen an der Seite der betroffenen Familien. Ziel ist es, mit verschiedenen Angebotsformen die Trauernden zu begleiten und für jeden Einzelnen einen individuellen Weg zu finden. Die Angebote reichen von vertrauten Gesprächen, über verschiedene (individuelle) Abschiedsrituale bis zu kreativen Aktivitäten.
Auch nach dem Verlust stehen wir verwaisten Familien mit verschiedenen Angeboten weiter liebevoll zur Seite. - Warum gibt es einen Online-Shop der Sternenbrücke?
-
Mit einem Einkauf in unserem Online-Shop unterstützen Sie das Kinder-Hospiz Sternenbrücke finanziell und helfen uns darüber hinaus, unsere Arbeit weiter in die Öffentlichkeit zu tragen, denn alle Produkte sind mit unserem Logo, dem Leitspruch oder den Kontaktdaten der Sternenbrücke versehen.
Fragen zum Thema Spenden
- Wie lautet die Kontoverbindung für Spenden?
-
Unsere Kontoverbindungen lauten:
Spendenkonten der Stiftung Kinder-Hospiz SternenbrückeHamburger Volksbank | IBAN: DE 65 2019 0003 0019 0991 00 | BIC: GENODEF1HH2
Hamburger Sparkasse | IBAN: DE69 2005 0550 1001 3007 87 | BIC: HASPDEHHXXX
Spendenkonten des Förderverein für das Kinder-Hospiz Sternenbrücke e.V.
Hamburger Volksbank | IBAN: DE54 2019 0003 0002 3333 33 | BIC: GENODEF1HH2
Spenden via PayPal
Unterstützung via Charity SMS
Senden Sie das Kennwort STERNENBRUECKE an die Kurzwahl 81190. Mit Ihrer nächsten Mobilfunkrechnung werden Ihnen 5,00 Euro (zzgl. der Versandkosten Ihres jeweiligen Anbieters) abgebucht, von denen uns 4,83 Euro zugutekommen. Dieser Service ist deutschlandweit möglich. Da es sich hierbei nicht um eine klassische Spende im steuerlichen Sinne handelt, können wir jedoch keine Spendenbescheinigung ausstellen.
- Nimmt die Sternenbrücke auch gebrauchte Sachspenden an – etwa alte Kinderbücher und -spielsachen? Dinge aus Wohnungsauflösungen?
-
Aufgrund von Hygienebestimmungen und diversen Allergien unserer Gäste dürfen wir gebrauchte Spielsachen etc. nicht annehmen.
Dennoch gibt es in der Sternenbrücke immer wieder Herzenswünsche aus den verschiedenen Bereichen unseres Hauses, über deren Erfüllung wir uns sehr freuen würden. Auf unserer Wunschliste finden Sie tagesaktuell kleine und große Dinge, die benötigt werden. - Kann ich meine Sach- oder Geldspende persönlich vorbeibringen und Haus und Kinder kennenlernen?
-
Spendende sind herzlich willkommen, ihre Sach- oder Geldspenden persönlich bei uns in der Sternenbrücke zu übergeben. Ein Rundgang durch unsere Räume ist dabei aber leider nicht möglich, da wir die Privatsphäre unserer Gäste schützen und ihnen die Ruhe gewähren möchten, die sie benötigen. Melden Sie sich für einen Termin für eine Spendenübergabe gerne unter der Telefonnummer 040 - 81 99 12 0 oder per E-Mail an info@sternenbruecke.de.
Wir laden Interessierte gerne zu unserem alljährlichen „Tag der offenen Tür“ am 1. Mai zwischen 12 Uhr und 18 Uhr in die Sternenbrücke ein. An diesem Tag sind die Zimmer in unserem Haus nicht belegt und können besichtigt werden.
- Werden ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gebraucht?
-
Ja, wir freuen uns über jegliche Hilfe und Unterstützung. Deshalb sind wir stets auf der Suche nach ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die in verschiedenen Bereichen im Haus Einsatz finden.
Voraussetzungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit sind ein Alter zwischen 18 und 75 Jahren, körperliche Gesundheit und die Möglichkeit, regelmäßig einen halben Tag pro Woche in der Sternenbrücke zu verbringen. Interessierte sollten im nahen persönlichen Umfeld in den vergangenen drei Jahren nicht mit einem Todesfall konfrontiert worden sein.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Ehrenamt in der Sternenbrücke: Ehrenamtliche Mitarbeit
- Welche Einsatzbereiche gibt es im Haus für Ehrenamtliche?
-
Die Einsatzbereiche der Ehrenamtlichen sind vielseitig und erstrecken sich über alle Arbeitsbereiche – ausgenommen den medizinisch-pflegerischen Tätigkeiten. Ehrenamtliche werden unter anderem in der Geschwisterbetreuung, am Empfang, in der Verwaltung, im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit oder im Rahmen hauswirtschaftlicher Aufgaben eingesetzt.
- Kann ich als Ehrenamt-Interessent einmalig Zeit spenden oder muss ich mich dauerhaft engagieren?
-
Wir wünschen uns von unseren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern möglichst mehrere Einsätze pro Monat. Die großen Anforderungen für den Umgang mit den erkrankten Kindern und deren Familien setzen vor dem ersten ehrenamtlichen Einsatz eine zweiwöchige Schulung voraus. Viele Hände sind notwendig, da die „Zeitspenden“ jedes Einzelnen auch begrenzt sind.
Eine einmalige Zeitspende ist im Rahmen eines Social Days möglich. Da es immer viel Arbeit rund um unser Haus gibt, freuen wir uns über Unterstützerinnen und Unterstützer, die uns in diesem Rahmen von Montag bis Freitag, je nach Teilnehmenden-Anzahl und Jahreszeit, dabei helfen den Garten zu pflegen, Spielgeräte zu reparieren und vieles mehr. Informieren Sie sich hier über Social Days in der Sternenbrücke.
- Ich plane eine Aktion/Veranstaltung und will Spenden zu Gunsten der Sternenbrücke sammeln. Können Sie mir bei der Planung helfen?
-
Wir freuen uns, wenn Sie unser Haus mit Ihrem Engagement über eine Aktion oder Veranstaltung unterstützen möchten und stellen Ihnen dafür gerne Informationsmaterial, Spendendosen, etc. zur Verfügung.
Für ein persönliches Gespräch sowie Beratung für die Durchführung Ihrer Aktion/Veranstaltung, setzen Sie sich bitte mit unserem Veranstaltungs-Team in Verbindung unter:Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen
Christin Hagen und Sonja Kretschmann
Telefon: 040 - 81 99 12 74
E-Mail: veranstaltungen@sternenbruecke.de
- Ich habe einen Spendenaufruf für die Sternenbrücke organisiert. Welche Summe ist durch den Spendenaufruf zusammengekommen?
-
Wenn Sie einen Spendenaufruf für uns gestartet haben, sagen wir zunächst von Herzen „Danke“ für Ihre Unterstützung. Informationen zur gesammelten Spendensumme erhalten Sie von unserer Buchhaltung unter:
Finanzbuchhaltung (Ltg.)Margrit Oesterreich
Telefon: 040 - 81 99 12 46
E-Mail: margrit.oesterreich@sternenbruecke.de