Nachlass spenden

Das Wort Nachlass ist auf Buchstaben-Steinen auf einem Spielbrett zu lesen

Ihr Vermächtnis für das Kinder-Hospiz Sternenbrücke

Der Tod gehört zum Leben und dennoch wird er in unserer Gesellschaft häufig verdrängt. Auch wenn sich niemand gerne mit dem Thema Sterben und damit verbunden dem Thema Nachlass auseinandersetzt, ist es dennoch wichtig, rechtzeitig vorzusorgen, um das persönliche Erbe nach den eigenen Vorstellungen verwendet zu wissen.

 

Immer wieder erreichen uns Anrufe von Förderinnen und Förderern der Sternenbrücke, die sich Gedanken darüber machen, wie sie das Kinderhospiz auch auf Dauer unterstützen können. Eine Perspektive ist es, über das eigene Leben hinaus den lebensverkürzend erkrankten jungen Menschen der Sternenbrücke Gutes zu tun.

 

Warum Ihren Nachlass spenden?

Durch eine Nachlass-Spende können Sie das Kinder-Hospiz Sternenbrücke nachhaltig unterstützen. Ein Testament oder Vermächtnis ermöglichen es Ihnen, auch über Ihr Leben hinaus Gutes zu tun. 

 

Wenn Sie das Kinder-Hospiz Sternenbrücke mit Ihrem Vermächtnis unterstützen wollen, leisten Sie einen wertvollen Beitrag dazu, dass Familien mit lebensverkürzend erkrankten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ihren schweren Weg nicht alleine gehen müssen. Über eine einfühlsame Pflege und Begleitung hinaus erhalten die Familien auch Hilfe nach dem Verlust ihres Kindes, um einen neuen Weg für ihr nun verändertes Leben zu finden.

 

Wissenswertes zur Testamentsspende

  • Gemeinnützige Organisationen wie das Kinder-Hospiz Sternenbrücke sind von der Erbschaftssteuer befreit. Das Erbe dient zu 100 Prozent der guten Sache.
     

  • Wird ein Bezugsberechtigter in die Lebensversicherung eingetragen, fällt diese nicht in den Nachlass. Auch das Kinder-Hospiz Sternenbrücke kann Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung sein.
     

  • Mit einer Zustiftung sichern Sie langfristig den Bestand von Stiftungen wie der Stiftung Kinder-Hospiz Sternenbrücke. Mit einer Spende unterstützen Sie kurzfristig die Arbeit des Kinderhospizes.
     

  • Da jeder Erbfall sehr individuell ist, empfehlen wir Ihnen die juristische Beratung einer Notarin oder eines Notars bei der Errichtung Ihres Testamentes oder Vermächtnisses.
     


Nachlass-Borschüre herunterladen

Weitere Informationen zum Thema Nachlass finden Sie in unserer Broschüre "Mit Ihrem Nachlass Gutes tun".

nach oben