Das Kinder-Hospiz Sternenbrücke begleitet Familien mit lebensverkürzend erkrankten Kindern, indem es ihnen hilft, die Belastungen der Erkrankung ihres Kindes weiter tragen zu können und im Rahmen der Hospizpflege neue Kraft zu schöpfen. Vom ersten Kontakt über die oftmals viele Jahre andauernde Krankheitsphase bis über den Verlust des erkrankten Kindes hinaus werden die Familien mit individueller und fürsorglicher Beratung unterstützt.
Unter anderem beginnt die Entlastung der betroffenen Familien bereits bei der Antragstellung für den Hospizaufenthalt bei der Kranken- und Pflegekasse. Über den gesamten Zeitraum der Antragsbearbeitung hinweg steht das Team der sozialrechtlichen Beratung des Kinder-Hospizes Sternenbrücke den Familien bei allen Fragen zur Seite.
Unterstützung bei Antragstellung für Hospizaufenthalt
Die erste Anmeldung für einen Aufenthalt im Kinder-Hospiz Sternenbrücke kann in unserem Familienbüro telefonisch erfolgen. Bei einer verbindlichen Terminabsprache werden die Familien über alles Wissenswerte rund um den Aufenthalt im Haus informiert.
Etwa acht Wochen vor dem geplanten Aufenthalt werden die Familien für die Abstimmung der weiteren Unterstützung vom Team der sozialrechtlichen Beratung telefonisch kontaktiert. Dieses Gespräch dient der Ermittlung der persönlichen Daten des erkrankten Kindes, bei der unter anderem Name und Anschrift der Krankenkasse, die Versichertennummer des erkrankten Kindes und die Kontaktdaten des behandelnden Kinderarztes erfragt werden.
Mit Hilfe dieser persönlichen Daten können die Anträge für die Familien so vorbereitet werden, dass diese von den Eltern nur noch überprüft und unterschrieben werden müssen, um die Antragstellung rechtskräftig in die Wege zu leiten.