Die Stiftung Kinder-Hospiz Sternenbrücke ist seit dem 7. September 2001 als Träger des Hospizes zugelassen. Durch Spenden an die Stiftung wird die Arbeit des Kinderhospizes unmittelbar ermöglicht und gestützt. Die als gemeinnützig und mildtätig anerkannte Stiftung Kinder-Hospiz Sternenbrücke kann für Spenden und Zustiftungen Zuwendungsbescheinigungen ausstellen.
Die Stiftung Kinder-Hospiz Sternenbrücke ist Mitglied in folgenden Vereinen:
- Deutscher Hospiz- und Palliativverband
- Diakonisches Werk Hamburg
- Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
- Deutscher Kinderhospizverein
- KinderVersorgungsnetz Nord
- Bundesverband Häuslicher Kinderkrankenpflege
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb eines Kinderhospizes (palliativ-pflegerische Einrichtung) zur Unterbringung und Pflege von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre. Diese jungen Menschen sind wegen der besonderen Schwere ihrer Krankheit stark pflegebedürftig und ohne Hoffnung auf Heilung. Zum Teil haben sie nur noch eine geringe Lebenserwartung. Auch die Unterbringung und therapeutische Begleitung ihrer Angehörigen ist Bestandteil des Stiftungszwecks.
Hier können Sie die Satzung der Stiftung Kinder-Hospiz Sternenbrücke herunterladen.