Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für die Akademie der Sternenbrücke

Wir freuen uns, wenn das Fort- und Weiterbildungsangebot der Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke Ihr Interesse geweckt hat. Informationen zu den Teilnahmebedingungen finden Sie nachfolgend.

 

§1 Anmeldung

Mit der Anmeldung für eine Online-, Präsenz- oder Hybridveranstaltung kommt ein Vertrag über die Teilnahme an der Fortbildung/Weiterbildung zwischen Ihnen und der Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke zustande. Sie ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühren. Die Teilnehmenden erhalten eine schriftliche Anmeldebestätigung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung soll bis vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Kurses vorliegen. Sofern nicht anders ausgewiesen, gelten alle Angebote bis zum Erreichen der maximal möglichen Zahl an Teilnehmende.

§2 Wartelisten

Sollten die Anmeldungen die im Veranstaltungsprogramm jeweils vermerkte Höchstzahl an Teilnehmenden überschreiten, so wird eine Warteliste angelegt, von der bei Freiwerden eines Platzes ein Nachrücken möglich ist. Interessierte erhalten dann das Angebot eines Wartelistenplatzes als Bestätigung der Anmeldung.

§3 Corona-bedingte Besonderheiten

Die Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke misst dem Gesundheitsschutz eine große Bedeutung zu. Aufgrund der Corona-Pandemie haben wir unser Fort- und Weiterbildungsangebot und dessen Formate entsprechend den behördlichen Vorgaben angepasst und werden auch künftig entsprechend reagieren. Neben den Präsenz-Seminaren mit reduzierter maximaler Zahl an Teilnehmenden und Online-Seminaren bieten wir unsere Angebote auch als Präsenz-Online-Kombination (hybrid) an. Damit ein gemeinsames Seminarerlebnis aller Beteiligten ermöglicht werden kann, werden neben der Präsentation und den Referierenden auch Bild und Ton des Seminarraums live über die Konferenzsoftware übertragen. So ist auch in diesem Format die Kommunikation zwischen allen Teilnehmenden gewährleistet. Für die Durchführung dieser Formate leiten wir Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse an den Anbieter der Konferenzsoftware weiter.

§4 Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Soweit die Möglichkeit der Ratenzahlung für einen Kurs ausgewiesen ist, kann dieses vor Beginn des Kurses vereinbart werden. Von der/m Teilnehmenden ist dann eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Werden die Teilnahmegebühren bei mehrteiligen Kursen, die eine Einheit bilden, in Raten gezahlt, ist der/die Teilnehmende zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr auch dann verpflichtet, wenn er/sie den Kurs, aus von der Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke nicht zu vertretenden Gründen, nicht zu Ende führt.

Gutscheine für Bildungsprämien werden angenommen. Sollten diese jedoch aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht von uns eingelöst werden können, stellen wir die restliche Teilnahmegebühr der/dem Teilnehmenden nachträglich in Rechnung. Mitglieder des Fördervereins Kinder-Hospiz Sternenbrücke e.V. erhalten einen Rabatt von 10 % auf alle Angebote der Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke.

§5 Rücktritt

(1) Ein Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen.

(2) Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor der Veranstaltung entstehen keine Kosten. Bei einem Rücktritt bis 3 Wochen vor der Veranstaltung werden 50 Prozent der Teilnahmegebühren und bei einem kurzfristigeren Rücktritt wird die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, ein/e geeignete/r Ersatzteilnehmende wird benannt, der/die die Veranstaltung verbindlich bucht.

(3) Kosten für Veranstaltungen, die wegen Erkrankungen oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse von Teilnehmenden nicht oder nicht vollständig besucht werden können, werden nicht rückvergütet.

(4) Ein eventuell erforderlicher Wechsel von Referierenden berechtigt Teilnehmende nicht zum Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung, soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

(5) Bei den curricularen Weiterbildungen wird ein Nachholen versäumter Teile im Rahmen der Möglichkeiten angeboten.

§6 Haftung und Gewährleistung

(1) Die Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Teilnehmenden auf dem Weg und während des Aufenthalts durch Unfälle, Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände entstehen.

Die Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke organisiert und veranstaltet Seminare und wählt für alle Seminare in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte Referierende aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminarinhalte und Seminarunterlagen ist alleine die/der Referierende verantwortlich. Die Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke übernimmt dafür keine Haftung. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Seminarinhalten entstehen sollten. Die Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke behält sich vor, inhaltliche Änderungen von einzelnen dargestellten Themen eines Seminars vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter des Seminars nicht wesentlich beeinträchtigen.

 (2) Es ist mir bekannt, dass ich zur vollständigen Nutzung aller zur Verfügung stehenden Angebote und Lernmedien im Rahmen der von mir gewählten Veranstaltung einen handelsüblichen Multimedia-PC und einen Internetanschluss benötige.

(3) Vor der Nutzung einer Onlineveranstaltung sind Sie verpflichtet, die Mindestvoraussetzungen (z.B. Internetverbindung, aktuelle Browserversion und/oder Konferenzsoftware) für die Nutzung des Dienstes zu prüfen. Stellt sich heraus, dass diese nicht vorliegen, ist dies kein Mangel, den die Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke zu vertreten hat. Der Ausfall der von Ihnen zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet Sie nicht von der etwaigen vertraglichen Zahlungspflicht sowie der Teilnahmepflicht unter Berücksichtigung der erlaubten Fehlzeiten zur Erlangung einer Teilnahmebestätigung und/oder eines Abschlusszertifikates.

(4) Auf Wunsch informieren wir über die Systemvoraussetzungen zur Nutzung der Onlineveranstaltungen über die dafür ausgewählte Konferenzsoftware; in der Regel ist es ausreichend, einen jeweils aktuellen Browser und ein jeweils aktuelles Betriebssystem auf Ihrem Gerät installiert zu haben.

(5) Die Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke übernimmt keine Gewährleistung für eine dauerhafte Erreichbarkeit oder Störungsfreiheit der Onlineveranstaltung. Die Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke weist ausdrücklich darauf hin, dass der Zugriff zu den Onlineveranstaltungen zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich sein kann (z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherungsmaßnahmen oder Störungen und Problemen, auf die die Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke keinen Einfluss hat). Die vorübergehende, kurzzeitige Nichtverfügbarkeit einer Onlineveranstaltung berechtigt nicht zu Preisminderungen, zum Rücktritt oder zu Schadensersatzansprüchen.

(6) Die Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke ist berechtigt, die Bereitstellung des Dienstes jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Dies gilt vor allem, wenn der Verdacht einer unzulässigen Nutzung, eine Gefährdung des Dienstes oder der IT-Infrastruktur vorliegt.

§7 Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Der Inhalt aller Veranstaltungen einschließlich der darin enthaltenen Materialien, Unterlagen, Präsentationen sind geistiges Eigentum der jeweiligen Referierenden Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei der Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke oder bei den Referenten, soweit Inhalte, Beiträge oder Bilder dem Urheberrecht oder sonstigen Schutzrechten Dritter unterliegen.

(2) Nicht erlaubt sind insbesondere: die vollständige oder teilweise Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung sowie die Aufzeichnung einer Veranstaltung z.B. in Audio, Bild oder Video.

(3) Sie sind verpflichtet, die Urheberrechte zu wahren und dürfen die Veranstaltungen nur im Rahmen dieser vertraglichen Vereinbarung zum eigenen Gebrauch individuell zu nicht kommerziellen Zwecken nutzen.

(4) Sie sind nicht berechtigt, Inhalte, die gegen persönlichkeits-, urheber-, datenschutz- oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, im Rahmen der Veranstaltungen oder mit deren Hilfe zu verbreiten. Beleidigende verleumderische, verfassungsfeindliche, rassistische, sexistische, gewaltverherrlichende oder pornografische Äußerungen oder Abbildungen im Rahmen der Veranstaltungen oder mit deren Hilfe zu verbreiten.

(5) Sollten wir Grund zur Annahme haben, dass eine unerlaubte und/oder missbräuchliche Nutzung der Veranstaltungen ­­– insbesondere die der Onlineveranstaltungen – sowie deren Inhalte oder ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vorliegt, ist die Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke berechtigt, eine Anmeldebestätigung zu verlangen, eine Änderung des Links vorzunehmen, den Zugang teilweise oder ganz zu sperren oder auch die Nutzung von ggf. durch die Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke zugesandten Lehrmaterialien zu untersagen.

§8 Mindestteilnehmendenzahl/Absage

Bei Nichterreichen der im Programm benannten Mindestteilnehmendenzahl kann die Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke eine Veranstaltung absagen. Bei Ausfall von Referierenden behält sich die Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke vor, Ersatzreferierende zu benennen. Sollte dieses nicht möglich sein, so kann die Veranstaltung abgesagt werden. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden dann ohne Abzug rückerstattet. Weitere Ansprüche an die Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke sind ausgeschlossen.

§9 Datenschutz

Alle Angaben diesbezüglich sind den Datenschutzhinweisen zu entnehmen.

§10 Fortbildungspunkte

Die Akademie Kinder-Hospiz Sternenbrücke weist in ihrem Programm die Fortbildungspunkte der Ärztekammer Hamburg, der Freiwilligen Registrierung beruflich Pflegender (Identnummer: 20091418) und gemäß der Hamburger Pflegefachkräfte-Berufsordnung aus.

§11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall haben die Parteien die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder den Vertrag zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck erreicht wird.

 

 

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