Geldauflage spenden für das Kinder-Hospiz Sternenbrücke
Gerichtliche Geldauflagen können lebensverkürzend erkrankten Kindern im Kinder-Hospiz Sternenbrücke zugutekommen.
Eine Geldauflage ist an den Beschluss eines gerichtlichen Verfahrens gebunden und unterscheidet sich somit von einer Spende. In bestimmten Fällen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit Zustimmung des Gerichts und der beschuldigten Person gegen Erteilung einer Geldauflage einstellen. Das Gericht entscheidet, ob der zu zahlende Betrag der Justizkasse oder einer gemeinnützigen Organisation zukommt.
Mit der Zuweisung von Geldauflagen können Sie die Sternenbrücke gerade auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten unterstützen und so die umfassende Entlastungspflege für die betroffenen Familien sichern.
Flyer "Ihre Geldauflage hilft" herunterladen
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer "Ihre Geldauflage hilft".