Finanzierung des Kinder-Hospizes Sternenbrücke

Das Kinder-Hospiz Sternenbrücke begleitet die erkrankten jungen Menschen und ihre Angehörigen nicht nur in der letzten Lebensphase, sondern auch auf dem oft viele Jahre dauernden Krankheitsweg im Rahmen der Entlastungspflege, die rund 80 Prozent der Arbeit des Kinderhospizes ausmacht. Gezielte Angebote unterstützen die Familien, die Krankheit ihres Kindes weiter tragen zu können und helfen ihnen, wieder Kraft zu schöpfen. Die Finanzierung der Sternenbrücke erfolgt zu einem großen Teil über Spenden, die sowohl durch die Stiftung Kinder-Hospiz Sternenbrücke als auch durch den Förderverein des Hospizes gesammelt werden.

 

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Finanzierung

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Finanzierung von stationären Kinderhospizen sind durch das Hospiz- und Palliativgesetz und die Rahmenvereinbarung für stationäre Kinderhospize ab Mai 2017 erstmalig auf Bundesebene konkretisiert worden. Wenn ein junger Mensch schwer erkrankt, benötigt nicht nur er hochqualifizierte Fachpflege und Unterstützung, sondern die gesamte Familie individuelle Begleitungsangebote. Mit den neuen Regelungen wird nicht nur die Pflege und Begleitung der erkrankten jungen Menschen zu weiten Teilen anerkannt, sondern auch ihre Eltern und Geschwister finden zum Teil Berücksichtigung. Auf Bundesebene werden erstmals Orientierungsgrößen für den Personalbedarf, für die Pflege und die psychosoziale Begleitung der erkrankten jungen Menschen und ihrer Zugehörigen festgelegt. Nach wie vor wird die Vergütung von Ärzten, die in einem Kinderhospiz angestellt sind, nicht übernommen. Auch pädagogische Angebote konnten nur marginal berücksichtigt werden. Ferner findet die Trauerbegleitung der Familien nach dem Versterben des Kindes keine Anerkennung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Für das Kinder-Hospiz Sternenbrücke entfalten die Neuregelungen erst seit 2018 ihre Wirkung, da bis Ende 2017 die bisherigen Entgeltsätze Bestand hatten.

 

Kostenbedarf für die Entlastungspflege von betroffenen Familien

So finanziert sich die Sternenbrücke

Die erkrankten jungen Menschen kommen für mindestens 28 Tage im Jahr (und zeitlich unbegrenzt in der unmittelbar letzten Lebensphase) zusammen mit ihren Familien in das Kinder-Hospiz Sternenbrücke. Die täglichen Kosten für die umfassende Pflege und Begleitung aller Familienmitglieder betragen derzeit im Schnitt 1.380,00 Euro. Die Kranken- und Pflegekassen übernehmen zum heutigen Stand rund 60 Prozent der Kosten, vor allem für die Pflege des erkrankten Kindes. Die übrigen 40 Prozent müssen aus Spenden finanziert werden, da die meisten „unserer“ Familien diese Kosten aufgrund der angespannten finanziellen Verhältnisse, in denen sie leben, nicht selbst tragen könnten. Denn die Pflege des Kindes schränkt ihre beruflichen Möglichkeiten ein, während zeitgleich (eventuell noch) vorhandene finanzielle Rücklagen für die Pflege des erkrankten Kindes aufgewendet werden müssen. Die Sternenbrücke möchte jedoch alle Betroffenen – unabhängig von ihrer finanziellen Situation – einfühlsam und umfassend auf ihrem schwierigen Weg begleiten sowie das gesamte Familiensystem auf vielfältige Weise unterstützen, und ist so auf Spenden in Höhe von 2,1 Millionen Euro pro Jahr angewiesen.

 

Ihr Engagement hilft!

So können Sie die Sternenbrücke unterstützen

Die Arbeit der Sternenbrücke ist nur möglich, weil es Menschen gibt, die mit Engagement an unserer Seite sind und auf uns aufmerksam machen. Spendenaufrufe auf Betriebsfeiern, Geburtstagen und Hochzeiten, die Erfüllung von besonderen Wünschen aus dem gesamten Haus oder auch die ehrenamtliche Mitarbeit sind nur einige Beispiele dafür, wie Sie uns auf unserem Weg begleiten können.

 

Wenn auch Sie dabei helfen möchten, dass die Sternenbrücke für „unsere“ Familien ein schöner Ort des Rückzugs bleibt, finden Sie weitere Informationen unter dem Bereich Spenden.

 

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