Das Kinder-Hospiz Sternenbrücke begleitet die erkrankten jungen Menschen und ihre Angehörigen nicht nur in der letzten Lebensphase, sondern auch auf dem oft viele Jahre dauernden Krankheitsweg im Rahmen der Entlastungspflege, die rund 80 Prozent der Arbeit des Kinderhospizes ausmacht. Gezielte Angebote unterstützen die Familien, die Krankheit ihres Kindes weiter tragen zu können und helfen ihnen, wieder Kraft zu schöpfen. Die Finanzierung der Sternenbrücke erfolgt zu einem großen Teil über Spenden, die sowohl durch die Stiftung Kinder-Hospiz Sternenbrücke als auch durch den Förderverein des Hospizes gesammelt werden.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Finanzierung
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Finanzierung von stationären Kinderhospizen sind durch das Hospiz- und Palliativgesetz und die Rahmenvereinbarung für stationäre Kinderhospize ab Mai 2017 erstmalig auf Bundesebene konkretisiert worden. Wenn ein junger Mensch schwer erkrankt, benötigt nicht nur er hochqualifizierte Fachpflege und Unterstützung, sondern die gesamte Familie individuelle Begleitungsangebote. Mit den neuen Regelungen wird nicht nur die Pflege und Begleitung der erkrankten jungen Menschen zu weiten Teilen anerkannt, sondern auch ihre Eltern und Geschwister finden zum Teil Berücksichtigung. Auf Bundesebene werden erstmals Orientierungsgrößen für den Personalbedarf, für die Pflege und die psychosoziale Begleitung der erkrankten jungen Menschen und ihrer Zugehörigen festgelegt. Nach wie vor wird die Vergütung von Ärzten, die in einem Kinderhospiz angestellt sind, nicht übernommen. Auch pädagogische Angebote konnten nur marginal berücksichtigt werden. Ferner findet die Trauerbegleitung der Familien nach dem Versterben des Kindes keine Anerkennung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Für das Kinder-Hospiz Sternenbrücke entfalten die Neuregelungen erst seit 2018 ihre Wirkung, da bis Ende 2017 die bisherigen Entgeltsätze Bestand hatten.