Stephanie Thörner

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Testamente & Nachlässe
Was bleibt von uns, wenn wir einmal nicht mehr da sind?
Viele Menschen beschäftigen sich irgendwann mit dieser Frage und damit, wie sie über ihr Leben hinaus etwas Sinnvolles bewirken können.
Für manche ist es ein tröstlicher Gedanke, dass die eigene Fürsorge weiterlebt.
Seit 2003 begleitet die Stiftung Kinder‑Hospiz Sternenbrücke lebensverkürzend erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – und auch ihre Familien. In schweren Zeiten schenkt das Team medizinische Versorgung, liebevolle Pflege und menschliche Nähe. Immer im Mittelpunkt: Würde, Geborgenheit und Lebensqualität.
Diese Arbeit ist nur möglich, weil viele Menschen mithelfen – hauptamtlich, ehrenamtlich und durch Spenden. Eine besondere Form des Engagements ist es, die Sternenbrücke im eigenen Testament zu berücksichtigen.
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, was mit Ihrem Lebenswerk geschieht. Ohne eine solche Regelung gilt die gesetzliche Erbfolge. Wenn Sie jedoch auch eine Organisation bedenken möchten, die Ihnen am Herzen liegt, können Sie dies ganz bewusst festlegen.
Wenn Sie die Sternenbrücke als Erbin einsetzen, kümmert sich das Team mit großer Sorgfalt um alles, was bleibt.
Dabei steht ein respektvoller und achtsamer Umgang jederzeit im Vordergrund.




Als gemeinnützige Stiftung ist die Sternenbrücke von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet: Ihr Nachlass kommt vollständig den Familien zugute, die Unterstützung brauchen.
So entsteht etwas Bleibendes: Hilfe, die über Generationen hinweg wirkt.

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